Gewerbliche Nutzung von Sportbootführerscheinen |
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Zum 18. Januar 2022 ist in Deutschland die Binnenschiffspersonalverordnung in Kraft getreten, die unter anderem die Nutzungsmöglichkeiten von Sportbootführer-
scheinen zu gewerblichen Zwecken umfassend neu regelt und durch das neue sogenannte Kleinschifferzeugnis ergänzt wurde. Bis zum 18. Januar 2022 durften mit
Sportbootführerscheinen sowohl Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung geführt werden als auch bestimmte Fahrzeuge, die keine Sportboote sind,
sofern sie höchstens 20 Meter lang waren. Der Nutzungszweck des Fahrzeugs war bisher nicht entscheidend. Diese Rechtslage hat sich nun deutlich geändert.
Grundsätzlich dürfen mit einem Sportbootführerschein nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung führen. Das heißt, der Sportbootführerschein
gilt nur noch für nicht gewerbliche Zwecke, also allein zu Sport- und Erholungszwecken. Info unter www.elwis.de. |
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Sicherheitshinweis zu Fallschirmraketen Pirolec L-35 und L-35A |
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Das Niederländische Amt für Sicherheit (Dutch Safety Board) hat einen Sicherheitshinweis für Fallschirmraketen veröffentlicht, nachdem es bei der Verwendung einer
solchen Rakete zu einem Todesfall kam. Es wird dringend geraten, diese Fallschirmraketen nicht zu benutzen. Betroffen sind Fallschirmraketen des Typs Pirolec L-35
und L-35A (Lot 113, Nr. 0525/2021) des spanischen Herstellers LECEA. Info unter www.bsh.de |
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Keine Seewetterberichte mehr beim Deutschlandfunk |
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Der bisher auf dem Digitalkanal Deutschlandfunk Dokumente und Debatten (Dlf DokDeb) dreimal täglich gesendete Seewetterbericht für die Nord- und Ostsee (inklusive
der nautischen Warnmeldungen) wird zum 01.03.2023 eingestellt. Damit entfällt auch die Möglichkeit, den Seewetterbericht online unter www.deutschlandradio.de
nachzuhören oder sich per Band ansagen zu lassen. |
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Führerscheine: Betrug im Internet |
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Der Deutsche Motoryachtverband warnt schon seit einiger Zeit vor einer Betrugsmasche im Internet, bei der über eine Webseite "einfach und unbürokratisch neben
Autoführerscheinen auch Sportbootführerscheine ohne Prüfung gekauft werden können". Für den Binnenbereich kostet der "Lappen" 450,00 Euro, für den Seebereich
550,00 Euro, natürlich per Vorkasse. Wie zu vermuten ist, hört man dann nach erfolgter Zahlung nichts mehr vom "Verkäufer". Info unter www.dmyv.de |
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Langsamer im Nord-Ostsee-Kanal |
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Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat wegen Schäden an der Unterwasserböschung auf dem Nord-Ostsee-Kanal eine Geschwindigkeits-
begrenzung angeordnet. Bis zum 31.12.2024.darf zwischen den Kanalkilometern 19,4 und 22,0 sowie 37,0 und 42,5 von allen Fahrzeugen die Höchstgeschwindigkeit
von 12 km/h (6,5 kn) nicht überschritten werden. |
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Merkblatt über Zollbestimmungen für Schiffsführende von Wassersportfahrzeugen |
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Im aktualisierten Merkblatt, das speziell für Privatpersonen veröffentlicht wurde, sind neben allgemeinen Informationen für den Weg durch den Zoll alle relevanten Punkte
rund um den Wassersport und die Wassersportfahrzeuge aufgeführt. Beschrieben werden u. a. zollrechtliche Pflichten, die Zollbehandlung bei der Einfuhr, eventuelle
Abgabenbefreiungen, Bezug von abgabenfreiem Schiffsbedarf, Zollbehandlung von Wassersportfahrzeugen, und vieles mehr. Weitere Info siehe Direktlink zum Merkblatt. |
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